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(Auch) angestellte Architekten sollten gut riechen

Was es bedeutet, wenn er dem Auftraggeber stinkt, musste ein ungepflegter Architekt in Köln erfahren. Die Stadt Köln hatte die Entlassung des 50-Jährigen mit dem angeblich ständigen Schweissgeruch und seiner insgesamt ungepflegten Erscheinung begründet. Mit den Leistungen des Architekten soll die Stadt dagegen zufrieden gewesen sein.

Der Entlassene sah sich durch die Kündigung in seiner Intimsphäre verletzt und klagte auf Wiedereinstellung. Er betrachtet die Formulierung als Rufmord.

Der als Denkmalschutz-Experte bei der Stadt Köln angestellte Architekt unterlag mit seiner Klage gegen die Entlassung. Das Arbeitsgericht Köln bestätigte nun die von der Stadt wegen der ungepflegten Erscheinung des Architekten ausgesprochene Kündigung zum Ende seiner Probezeit.

Das Gericht betonte, die Kündigung sei weder sittenwidrig noch willkürlich. Bis zum Ende der Probezeit könne ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich auch ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes ausgesprochen werden (Arbeitsgericht (ArbG) Köln vom 25.03.2010, Az. 4 Ca 10458/09).

Mir stinkt´sWie man an dem aktuellen Fall sieht, ist Kreativität allein noch kein genereller Freibrief ...