Die Verdingungsordnungen VOL/A, VOB/A und VOF enthalten die Detailvorschriften der Vergabe von Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen. Der Deutsche Verdingungsausschuss für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen (DVAL) hat in seiner Sitzung am 11.11.2009 die Veröffentlichung einer neuen VOL/A beschlossen.
Die Bekanntmachung erfolgte am 29. Dezember 2009 im Bundesanzeiger Nr.196a. Die Anwendung der neuen VOL/A erfolgt erst mit Inkrafttreten der neuen Vergabeverordnung (VgV), mit der im Mai 2010 gerechnet wird.
Den vollen Wortlaut der VOL/A 2009 finden Sie hier.
Aufgrund redaktioneller Fehler in der Bekanntmachung der VOL - Teil A vom 29.12.2009 wurde eine Berichtigung vorgenommen, die im Bundesanzeiger Nr. 32 vom 26. Februar 2010 veröffentlicht wurde.
Die Berichtigung der Bekanntmachung der VOL-Teil A (VOL/A) vom 26.2.2010 finden Sie hier.
Anwendungsbereich der VOL
Die Regeln der VOL gelten für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Leistungen (Lieferunsen und Dienstleistungen).
Sie gelten nicht
Wichtige Änderungen der VOL/A 2009
Die VOL/A 2009 beinhaltet jetzt zwei spürbar gestraffte Abschnitte:
Der Schwellenwert (geschätzter Gesamtauftragswert netto) beträgt seit 1.1.2010 bei der
Grundsätzlich (also in der Regel) sind die Leistungen in Teil- und Fachlose aufzuteilen.
Für den Eignungsnachweis sind in der Regel Eigenerklärungen ausreichend. Dadurch sollen überzogene Nachweisfordeningen der Auftraggeber eingedämmt werden. Dies soll ein wesentlicher Beitrag zur Senkung der Bürokratiekosten in den Unternehmen sein.
Erklärungen und Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden
(ausgenommen Preisangaben).
Die Lebenszykluskosten werden als Wertungskriterium aufgenommen.
Auch bei nationalen Vergabeverfahren (unterhalb der Schwellenwerte) gilt eine
erweiterte Veröffentlichungs- und Informationspflicht des Auftraggebers.
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